Sie befinden sich derzeit auf folgender Seite:
Betriebe
Melde- & Bewilligungspflicht
Meldepflicht

Im Kanton Zürich sind über 13‘000 meldepflichtige Betriebe, die mit Lebensmitteln umgehen, registriert.
Jeder neue Betrieb, muss vor Aufnahme der Aktivität mittels des Meldeformulars für Lebensmittelbetriebe seine Tätigkeit dem Kantonalen Labor Zürich melden. Die Registrierung ist kostenlos.
Wenn Sie Lebensmittel herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern, transportieren, abgeben, einführen oder ausführen sind Sie meldepflichtig und müssen das ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular einreichen. Ebenfalls sind Änderungen der Betriebsdaten sowie Betriebseinstellungen zu melden.
Bewilligungspflicht
Von den über 14‘500 Lebensmittelbetrieben im Kanton Zürich benötigen etwa 100 Betriebe eine Bewilligung.
Wenn Sie Lebensmittel tierischer Herkunft herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern oder abgeben und diese nicht ausschliesslich direkt an Konsumentinnen und Konsumenten abgeben, benötigen Sie eine Bewilligung. Dies gilt auch für Betriebe, die Insekten als Lebensmittel herstellen, erarbeiten, behandeln, lagern oder abgegeben.
Details, ob Ihr Betrieb eine Bewilligung benötigt, entnehmen Sie dem Informationsschreiben 2017/4 zur Umsetzung der Artikel 20 und 21 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstände-verordnung (Melde- und Bewilligungspflicht) des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
Falls Sie eine Bewilligung benötigen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Weitere Informationen
Kontakt
Kantonales Labor Zürich
Lebensmittelinspektorat
Fehrenstrasse 15
Postfach 1471
8032 Zürich
Bürozeiten
Montag bis Freitag | 08.00 - 11.30 Uhr 13.00 - 16.30 Uhr In Notfällen erreichen Sie uns über die Kantonspolizei Zürich 044 247 22 11 |
---|